Die Landesregierung Baden-Württemberg erhofft sich vom Strategiedialog „Bezahlbares Wohnen und innovatives Bauen“ wichtige Impulse, um den negativen Entwicklungen beim Wohnungsbau entgegenwirken zu können.
Von wesentlicher Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die im Juni 2023 gegründete Arbeitsgruppe „Rechtliche Rahmenbedingungen“. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, durch Erleichterungen der gesetzlichen Voraussetzungen Bauvorhaben einfacher und kosten-günstiger auf gesicherter rechtlicher Grundlage durchzuführen.
Professor Stefan Leupertz und Rechts-anwalt Michael Halstenberg leiten die Arbeitsgruppe, bei der auch Syndikus-rechtsanwalt Jörg Jehle vom Fachver-band Beton- und Fertigteilwerke Baden-Württemberg mitwirkt.
Das Fachgremium hat nunmehr erste konkrete Vorschläge für Gesetzesänderungen ausgearbeitet. Die Maßnahmen zielen zunächst auf zwei wesentliche Bereiche für die Bauwirtschaft ab:
Zum einen soll im Bereich des öffentlichen Baurechts durch entsprechende Reglungen des Bestandschutzes in der Landesbauordnung das Bauen im Bestand erleichtert werden. Hierzu empfiehlt die Arbeitsgruppe, die Anforderungen an Vorhaben bei Bestandsbauten signifikant zu reduzieren. Sicherheitsrelevante Vorgaben wie solche des Brandschutzes und der Standsicherheit sollen weiterhin gewährleistet sein, jedoch sollen keine erhöhten Anforderungen beispielsweise an Schallschutz und Barrierefreiheit gestellt werden. Diesbezüglich erscheint die Einhaltung der Anforderungen, wie sie bei der Ersterrichtung gegeben waren, als ausreichend.
Der zweite Schwerpunkt der Vorschläge bildet die Reformierung des materiellrechtlichen Mängelbegriffes. Die aktuellen Anforderungen, die die Einhaltung der „anerkannten Regeln der Technik“ beinhalten, stehen allen innovativen neuen Lösungsansätzen entgegen, da nur bewährte und praxiserprobte Verfahren den Vorgaben entsprechen. Auch werden durch die teilweise deutlich überzogenen Anforderungen die Kosten erheblich gesteigert.
Hier schlägt die Arbeitsgruppe vor, dass bei der Erfüllung der Verpflichtung aus einem Bauvertrag darauf abgestellt werden sollte, dass die Funktionstauglichkeit des Werkes mit den vereinbarten Beschaffenheitsmerkmalen gegeben ist.
Sie haben zu dieser Thematik Fragen oder Anregungen? Jörg Jehle freut sich über den fachlichen Austausch hierzu unter
Tel.: 0711 32732-343
joerg.jehle@betonservice.de
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